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Adoptionsrecht für homosexuelle landet bei Karlsruhe vor Gericht

Brandheiß in Diskussion ist zur Zeit das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

Adoptionsrecht für homosexuelle landet bei Karlsruhe vor Gericht

Von der Leyen spricht sich offen dafür aus und sorgt für Empörung

Bislang gelten für homosexuelle Paare andere Rechte bei Adoptionen als für heterosexuellen. Familien, in denen Kinder mit gleichgeschlechtlichen Partnern aufwachsen, werden als Regenbogenfamilie bezeichnet. Dies ist meist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit heterosexuelle Bindungen liegen, die Kinder hervorgebracht haben. Kinder werden auch übergangsweise in Pflegefamilien zu Homosexuellen gegeben und haben damit keine negativen Erfahrungen gemacht.

Trotzdem gilt nach wie vor, dass homosexuelle Paare keine Kinder adoptieren können wie dies bei heterosexuellen der Fall ist. Bundesministerin Ursula von der Leyen hat sich nun öffentlich dafür ausgesprochen, dies anzupassen. In vielen Bereichen werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Ehen rechtlich gleich gestuft. Frau von der Leyen begründet ihre Aussage darauf, dass nichts darüber erwiesen ist, dass es Kindern schadet mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufzuwachsen. Die ersten Fälle liegen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor und die Urteile hierfür werden sehnsüchtig erwartet, da dies für viele Homosexuelle eine wichtige Bedeutung hat.

Viele Personen sind der Meinung, dass ein Kindeswohl nicht gewährleistet ist, wenn dies bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwächst, da jedes Kind beide Geschlechter als Elternteil benötigt. Diese Diskussion führt zu Aufruhr und es zeigt sich das konservative Denken von vielen Teilen der Bevölkerung, welches auf das moderne und offenere Denken prallt.

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